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ABRECHNUNG

GESETZLICH VERSICHERTE:
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig die Behandlungskosten, wenn eine formlose Empfehlung / Bescheinigung eines Kassenarztes mit den Quittungen / Rechnungen vorgelegt wird.

Eine Liste über die Kostenerstattung der Krankenkassen finden Sie unter folgendem Link: www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.

PRIVAT VERSICHERTE bzw. bei ZUSATZVERSICHERUNG:
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), so dass die Rechnung von einer Privat- bzw. Zusatzversicherung übernommen werden kann. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen und den Umfang der Erstattungen.

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Praxis für Osteopathie Krisztina Krauss

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