ABRECHNUNG
GESETZLICH VERSICHERTE:
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig die Behandlungskosten, wenn eine formlose Empfehlung / Bescheinigung eines Kassenarztes mit den Quittungen / Rechnungen vorgelegt wird.
Eine Liste über die Kostenerstattung der Krankenkassen finden Sie unter folgendem Link: www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.
PRIVAT VERSICHERTE bzw. bei ZUSATZVERSICHERUNG:
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), so dass die Rechnung von einer Privat- bzw. Zusatzversicherung übernommen werden kann. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer
Krankenkasse über die Bedingungen und den Umfang der Erstattungen.